Für Unternehmen aus dem Ausland, die im Vereinigten Königreich Immobilien oder Grundstücke erwerben, verkaufen oder übertragen wollen, besteht nun die Pflicht, sich beim Companies House registrieren zu lassen. Entscheidend ist, dass solche Unternehmen die Identität ihrer wirtschaftlichen Eigentümer oder Geschäftsführer bekannt geben müssen.
Die Regierung hat das Register of Overseas Entities (ROE) am 1. August 2022 als Teil des Economic Crime (Transparency and Enforcement) Act 2022 eingeführt. Ziel des Gesetzes und damit auch des ROE ist die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität durch erhöhte Transparenz in Bezug auf die Eigentümerschaft von ausländischen Unternehmen.
Was ist ein ausländischer Unternehmer?
Ein ausländischer Unternehmer wird im Gesetz als eine “juristische Person, die dem Recht eines Landes oder Territoriums außerhalb des Vereinigten Königreichs unterliegt” definiert und umfasst eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder einen anderen Unternehmer, der (in jedem Fall) nach dem Recht, dem er unterliegt, eine juristische Person ist.
Daher würde ein nicht-britischer Treuhandfond voraussichtlich nicht als überseeischer Unternehmer gelten, da er keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.
Alle Unternehmen, die sich im Besitz ausländischer staatlicher Institutionen befinden, sind registrierungspflichtig.
Wer muss sich registrieren lassen?
Alle ausländischen Unternehmer, die im Vereinigten Königreich Immobilien oder Grundstücke erwerben, sowie diejenigen, die am oder nach dem 1. Januar 1999 in England und Wales Land oder Immobilien erworben haben:
- Januar 1999 in England und Wales;
- Dezember 2014 in Schottland; und
- August 2022 in Nordirland
Bei diesen Grundstücken oder Immobilien muss es sich um einen qualifizierten Grundbesitz handeln, d. h. sie müssen entweder Eigentum sein oder für mehr als sieben Jahre gepachtet worden sein.
Potenzielle ausländische Unternehmen, die Immobilien oder Grundstücke im Vereinigten Königreich erwerben möchten, müssen sich vor einem solchen Kauf beim ROE registrieren lassen.
Wie man sich registrieren kann
Jeder kann ein ausländisches Unternehmen registrieren, solange er ein Konto beim Companies House hat. Der erste Schritt besteht darin, dass der ausländische Unternehmer seine wirtschaftlich Berechtigten oder Geschäftsführer identifiziert. Informationen über diese
Personen, Organisationen oder Treuhänder sind als Teil des Registrierungsprozesses erforderlich.
Der nächste Schritt ist die Verifizierung. Ein im Vereinigten Königreich zugelassener Bevollmächtigter Agent muss jeden der wirtschaftlichen Eigentümer oder Geschäftsführer einer Überprüfung und Verifizierung unterziehen. Solicitors sind in der Liste der Fachleute aufgeführt, die solche Überprüfungen durchführen können. Wenn der Agent aufgefordert wird, fremdsprachige Dokumente zu überprüfen, wird von der Person, die diese Dokumente verifiziert, erwartet, dass sie die betreffende Sprache beherrscht.
Für die Eintragung einer ausländischen Gesellschaft ist eine Gebühr von £100 an Companies House zu zahlen.
Wenn ein Antrag angenommen wird, werden die Details der ausländischen Einheit im öffentlichen Register erscheinen und eine ID-Nummer wird für diese Einheit erstellt werden.
Folgen einer Nichtregistrierung
HM Land Registry verweigert die Eintragung von Grundstücken oder Immobilien, an denen ein ausländischer Unternehmer beteiligt ist, wenn dieser Folgendes nicht tut
- die Eintragung in das ROE; und
- seiner Verpflichtung nachkommt, seine Informationen beim ROE jährlich zu aktualisieren.
Strafrechtliche Sanktionen werden auch gegen ausländische Unternehmer verhängt, die es nicht geschafft haben, sich beim Companies House zu registrieren. Dazu gehören Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Letzteres ist vor allem für diejenigen von Bedeutung, die bereits Immobilien im Vereinigten Königreich besitzen, denn wenn das ausländischen Unternehmers und die Informationen über seine wirtschaftlichen Eigentümer nicht bis zum 31. Januar 2023 registriert sind, darf das Subjekt nach diesem Datum nicht mehr mit den Immobilien handeln.
Wie kann Buckles ihnen helfen?
Buckles kann den Verifizierungsprozess für Sie durchführen und den Antrag stellen. Wenn fremdsprachige Dokumente überprüft werden müssen, kann unser internationales Team, zu dem deutsche, französische, italienische, spanische und türkische Muttersprachler gehören, bei der Überprüfung in diesen Sprachen helfen.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an:
Alvaro Aznar Azcarate, Leiter der internationalen Abteilung: alvaro.aznarazcarate@buckles-law.co.uk
Stephen Oliver, Partner, Abteilung Gesellschafts- und Handelsrecht: stephen.oliver@buckles-law.co.uk